Vivienda Apartamento Graz Subasta / Foreclosure Austria | Wohnung top Nr. 31 - Zwangsversteigerung

Wohnung top Nr. 31 - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1135141
#Apartamentos #EjecucionesHipotecarias #Graz #Estiria #BezirkGraz #Austria
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 05.06.2024 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Saal D, EG
Vivienda Apartamento Graz Subasta / Foreclosure Austria | QR-Code
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Vivienda Apartamento
Ejecuciones hipotecarias
estimado, el valor de mercado Precio en demanda. 
AT-8053 Graz, Wetzelsdorf in der Weststeiermark, Grottenhofstraße 90
Estiria, Austria

 
 
  
Finanzas
estimado, el valor de mercado Precio en demanda. 
fecha de la subasta 05.06.2024
Áreas
Superficie73,57 m²
Descripción
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1850 im Ausmaß von 672 m², davon 383 m² Bauf.(10) und 289 m² Bauf.(20), hievon 53/1885-Anteile B-LNR 88 mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 31 in 8053 Graz, Grottenhofstraße 90/8/31
Im C-Blatt ist eine Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation zu Gunsten der Grazer Stadtwerke einverleibt und wirkt sich diese Dienstbarkeit – als bei derartigen Wohnanlagen durchaus nicht unüblich – nicht auf den Wert des Bewertungsobjektes aus. Darüber hinaus sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit.
Die Bewertungsliegenschaft liegt im XV. Grazer Stadtbezirk Wetzelsdorf unmittelbar im Bereich der Kreuzung der Straßganger Straße mit der Grottenhofstraße. Die Verkehrslage ist als gut zu bezeichnen, die Wohnlage als durchschnittlich.
Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. .1850 ist rechtecksförmig und eben, es wird im Westen vom Gehsteig der Straßganger Straße und im Süden vom Gehsteig der Grottenhofstraße begrenzt, das Grundstück ist mit dem massiv errichteten Mehrfamilienwohnhaus Grottenhofstraße 90, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und 9 Obergeschossen, bebaut und schließt nördlich unmittelbar der gleichartige Nachbarbestand Grottenhofstraße 92 an.
Das Wohnhaus Grottenhofstraße 90 umfasst – ebenso wie das Wohnhaus Grottenhofstraße 92 – Geschäftslokale im Erdgeschoss sowie 36 Wohnungen in den Obergeschossen, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Wohnhauses mit der ON 90, der Zugang zum Stiegenhaus erfolgt über einen Hauseingang an der Ostseite des Gebäudes, die Erschließung der einzelnen Geschosse erfolgt über ein gebäudemittig eingebautes Stiegenhaus mit zweiläufigen Stiegenanlagen sowie über einen Personenaufzug, die stockwerksweise Erschließung der Wohnungen erfolgt über direkten Zugang durch das Stiegenhaus.
Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind in der Umgebung des Bewertungsobjektes in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden.
Östlich im Anschluss an das Grundstück Nr. .1850 der Liegenschaft EZ 1823 befinden sich die Grundstücke Nr. .1851 und .1854 der Liegenschaft EZ 1750 derselben KG. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um Grünflächen und Verkehrsflächen (Zufahrtsstraßen, PKW-Abstellflächen), welche im ideellen Miteigentum der Wohnungseigentümer der „Josef-Krainer-Siedlung“ stehen und für die Zufahrt sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind. Der Miteigentumsanteil an diesen Grundstücken der Liegenschaft EZ 1750 (in der Regel 1/266) wird vielfach bei Wohnungsverkäufen mitveräußert, in zahlreichen Fällen wird auch übersehen, diesen Miteigentumsanteil mit zu übertragen. So ist auch gegenständlich nur das Wohnungseigentumsobjekt verfahrens- und bewertungsgegenständlich, nicht jedoch ein Miteigentumsanteil an der Liegenschaft EZ 1750.
Es wird für die Bewertung (ungesichert) angenommen, dass erforderlichenfalls ein solcher Miteigentumsanteil um einen üblichen Preis (Anerkennungspreis) erworben werden kann (= Risiko eines Erstehers)!
Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend voll erschlossen und verfügt über Stromanschluss, Anschluss an die städtische Wasserversorgung und an das öffentliche Kanalnetz, die Müllabfuhr erfolgt über die Stadtgemeinde, weiters ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Graz vorhanden.
Die Bewertungsliegenschaft ist im aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Graz unter Berücksichtigung der Änderung 4.08.38.11 als „Kerngebiet“ mit Einkaufszentrenausnahme und einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen, wobei entlang der Straßganger Straße eine Ausweisung als „Verkehrsfläche“ gegeben ist, ostseitig des Gebäudes eine Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“.
Der Steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben.
Die Wohnhausanlage mit der Adresse Grottenhofstraße 90 wurde Anfang der 1960er-Jahre errichtet, die Benützungsbewilligung datiert vom 10.03.1964, sodass das Wohnhaus zum Bewertungszeitpunkt ein Baualter von über 60 Jahren aufweist.
Die Bauweise des Gebäudes entspricht weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des sozialen Wohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, als Geschossdecken sind Massivdecken ausgeführt. Augenscheinlich wurden in der Vergangenheit Modernisierungsmaßnahmen in Hinblick auf eine Wärmedämmung der Fassaden und eine Erneuerung der Fenster sowie auch Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Die vertikale Erschließung vom Kellergeschoss bis in das oberste Geschoss erfolgt über zweiläufige Stiegenanlagen mit Halbpodesten, weiters ist ein Personenaufzug vorhanden (Baujahr 1963, Umbau 2006).
Den einzelnen Wohnungen sind Loggien angeordnet, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 ist grundsätzlich zur Straßganger Straße hin orientiert, die Loggia ist zur Straßganger Straße hin ausgerichtet.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Hauses Grottenhofstraße 90 und besteht gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten aus: 2 Zimmern, Küche, Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Loggia, mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 73,57 m2, worin die Loggia mit einer Nutzfläche von 4,39 m2 enthalten ist; weiters ist dieser Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet, welches anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass die Nutzung der Räume insofern abgeändert wurde, als statt der Küche ein kleines Zimmer errichtet wurde und im Wohnzimmer eine Küchenzeile errichtet wurde.
Vorab ist festzustellen, dass die Ausstattung im Wohnungsinneren insgesamt als normal bis gut zu bezeichnen ist.
Die Fußböden weisen Laminat- bzw. Fliesenbeläge auf, die Wandoberflächen sind verputzt und gemalt bzw. sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt, die Deckenuntersichten sind teilweise abgehängt und mit integrierten Beleuchtungskörpern versehen bzw. gemalt.
Bei der Wohnungseingangstüre handelt es sich um eine brandhemmende Türe mit Schließmechanismus, innen bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind, zwischen dem Vorraum und der Wohnküche besteht eine Nurglasschiebetüre.
Die Belichtung der Räume erfolgt über neuere Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung und Lamellenjalousien außen, der Ausgang von der Wohnküche auf die Loggia ist mit einer Fenstertüre abgeschlossen, wobei die Verglasung einer Seitenlichte gesprungen ist.
Die Beheizung erfolgt über die Warmwasserzentralheizungsanlage des Wohnhauses (Fernwärme), zur Raumheizung sind grundsätzlich Radiatoren ausgeführt, wobei diese zum Teil ungünstig platziert sind.
Die Sanitärausstattung umfasst in der Dusche eine Dusche sowie einen Waschtisch und im WC ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten, die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch, wobei die Funktionsfähigkeit des Warmwasserboilers nicht überprüft werden konnte.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann als dem Baualter entsprechend bezeichnet werden, im Wohnungsinneren wurden augenscheinlich Modernisierungs- bzw. Erneuerungsarbeiten durchgeführt, wobei sich an den Oberflächen teilweise Gebrauchsspuren zeigen und gewisse Pflege- bzw. Instandhaltungsrückstände bestehen.
Der vorhandenen Kücheneinrichtung kann ein Zeitwert von € 2.500,- unterstellt werden, wobei die Funktionsfähigkeit der Küchengeräte nicht überprüft wurde.
An Außenanlagen sind auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft einzelne PKW-Abstellplätze vorhanden.
Anlässlich der Befundaufnahme wurden dem Sachverständigen keinerlei Mietverhältnisse bekanntgegeben, weshalb für die Bewertung von einer Bestandsfreiheit ausgegangen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Objektdaten:
Darlehen € 66,20
Zuschuss - € 17,77
Betriebskosten € 122,11
Verwaltungskosten € 27,64
Rücklage € 71,40
Umsatzsteuer € 14,98
Gesamt € 284,56
Gemäß Mitteilung der Hausverwaltung (siehe Beilagen) weist die Instandhaltungsrücklage per 20.11.2023 einen Stand von € 81.901,00 auf und soll im Winter die malermäßige Sanierung der allgemeinen Kellergänge durchgeführt werden, weiters besteht hinsichtlich der gegenständlichen Wohnung ein restlich aushaftendes Sanierungsdarlehen im Betrag von € 7.850,55 per 30.11.2023, welches mit der monatlichen Wohnkostenvorschreibung zurückbezahlt wird; dieses Darlehen ist ohne Anrechnung auf den ermittelten Verkehrswert zu übernehmen!
Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft samt Zubehör: € 173.500,-
Wert des Zubehörs: € 2.500,-
Geringstes Gebot: € 86.750,-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 17.350,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 8 a 16273/1970 6410/1978 DIENSTBARKEIT Errichtung und Betrieb einer Umspannstation auf Gst .1850 gem Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1966-02-15 für EZ 256 KG VI Jakomini
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.

Vadium: Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1850 im Ausmaß von 672 m², davon 383 m² Bauf.(10) und 289 m² Bauf.(20), hievon 53/1885-Anteile B-LNR 88 mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 31 in 8053 Graz, Grottenhofstraße 90/8/31
Im C-Blatt ist eine Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation zu Gunsten der Grazer Stadtwerke einverleibt und wirkt sich diese Dienstbarkeit – als bei derartigen Wohnanlagen durchaus nicht unüblich – nicht auf den Wert des Bewertungsobjektes aus. Darüber hinaus sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit.
Die Bewertungsliegenschaft liegt im XV. Grazer Stadtbezirk Wetzelsdorf unmittelbar im Bereich der Kreuzung der Straßganger Straße mit der Grottenhofstraße. Die Verkehrslage ist als gut zu bezeichnen, die Wohnlage als durchschnittlich.
Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. .1850 ist rechtecksförmig und eben, es wird im Westen vom Gehsteig der Straßganger Straße und im Süden vom Gehsteig der Grottenhofstraße begrenzt, das Grundstück ist mit dem massiv errichteten Mehrfamilienwohnhaus Grottenhofstraße 90, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und 9 Obergeschossen, bebaut und schließt nördlich unmittelbar der gleichartige Nachbarbestand Grottenhofstraße 92 an.
Das Wohnhaus Grottenhofstraße 90 umfasst – ebenso wie das Wohnhaus Grottenhofstraße 92 – Geschäftslokale im Erdgeschoss sowie 36 Wohnungen in den Obergeschossen, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Wohnhauses mit der ON 90, der Zugang zum Stiegenhaus erfolgt über einen Hauseingang an der Ostseite des Gebäudes, die Erschließung der einzelnen Geschosse erfolgt über ein gebäudemittig eingebautes Stiegenhaus mit zweiläufigen Stiegenanlagen sowie über einen Personenaufzug, die stockwerksweise Erschließung der Wohnungen erfolgt über direkten Zugang durch das Stiegenhaus.
Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind in der Umgebung des Bewertungsobjektes in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden.
Östlich im Anschluss an das Grundstück Nr. .1850 der Liegenschaft EZ 1823 befinden sich die Grundstücke Nr. .1851 und .1854 der Liegenschaft EZ 1750 derselben KG. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um Grünflächen und Verkehrsflächen (Zufahrtsstraßen, PKW-Abstellflächen), welche im ideellen Miteigentum der Wohnungseigentümer der „Josef-Krainer-Siedlung“ stehen und für die Zufahrt sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind. Der Miteigentumsanteil an diesen Grundstücken der Liegenschaft EZ 1750 (in der Regel 1/266) wird vielfach bei Wohnungsverkäufen mitveräußert, in zahlreichen Fällen wird auch übersehen, diesen Miteigentumsanteil mit zu übertragen. So ist auch gegenständlich nur das Wohnungseigentumsobjekt verfahrens- und bewertungsgegenständlich, nicht jedoch ein Miteigentumsanteil an der Liegenschaft EZ 1750.
Es wird für die Bewertung (ungesichert) angenommen, dass erforderlichenfalls ein solcher Miteigentumsanteil um einen üblichen Preis (Anerkennungspreis) erworben werden kann (= Risiko eines Erstehers)!
Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend voll erschlossen und verfügt über Stromanschluss, Anschluss an die städtische Wasserversorgung und an das öffentliche Kanalnetz, die Müllabfuhr erfolgt über die Stadtgemeinde, weiters ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Graz vorhanden.
Die Bewertungsliegenschaft ist im aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Graz unter Berücksichtigung der Änderung 4.08.38.11 als „Kerngebiet“ mit Einkaufszentrenausnahme und einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen, wobei entlang der Straßganger Straße eine Ausweisung als „Verkehrsfläche“ gegeben ist, ostseitig des Gebäudes eine Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“.
Der Steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben.
Die Wohnhausanlage mit der Adresse Grottenhofstraße 90 wurde Anfang der 1960er-Jahre errichtet, die Benützungsbewilligung datiert vom 10.03.1964, sodass das Wohnhaus zum Bewertungszeitpunkt ein Baualter von über 60 Jahren aufweist.
Die Bauweise des Gebäudes entspricht weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des sozialen Wohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, als Geschossdecken sind Massivdecken ausgeführt. Augenscheinlich wurden in der Vergangenheit Modernisierungsmaßnahmen in Hinblick auf eine Wärmedämmung der Fassaden und eine Erneuerung der Fenster sowie auch Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Die vertikale Erschließung vom Kellergeschoss bis in das oberste Geschoss erfolgt über zweiläufige Stiegenanlagen mit Halbpodesten, weiters ist ein Personenaufzug vorhanden (Baujahr 1963, Umbau 2006).
Den einzelnen Wohnungen sind Loggien angeordnet, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 ist grundsätzlich zur Straßganger Straße hin orientiert, die Loggia ist zur Straßganger Straße hin ausgerichtet.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Hauses Grottenhofstraße 90 und besteht gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten aus: 2 Zimmern, Küche, Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Loggia, mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 73,57 m2, worin die Loggia mit einer Nutzfläche von 4,39 m2 enthalten ist; weiters ist dieser Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet, welches anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass die Nutzung der Räume insofern abgeändert wurde, als statt der Küche ein kleines Zimmer errichtet wurde und im Wohnzimmer eine Küchenzeile errichtet wurde.
Vorab ist festzustellen, dass die Ausstattung im Wohnungsinneren insgesamt als normal bis gut zu bezeichnen ist.
Die Fußböden weisen Laminat- bzw. Fliesenbeläge auf, die Wandoberflächen sind verputzt und gemalt bzw. sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt, die Deckenuntersichten sind teilweise abgehängt und mit integrierten Beleuchtungskörpern versehen bzw. gemalt.
Bei der Wohnungseingangstüre handelt es sich um eine brandhemmende Türe mit Schließmechanismus, innen bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind, zwischen dem Vorraum und der Wohnküche besteht eine Nurglasschiebetüre.
Die Belichtung der Räume erfolgt über neuere Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung und Lamellenjalousien außen, der Ausgang von der Wohnküche auf die Loggia ist mit einer Fenstertüre abgeschlossen, wobei die Verglasung einer Seitenlichte gesprungen ist.
Die Beheizung erfolgt über die Warmwasserzentralheizungsanlage des Wohnhauses (Fernwärme), zur Raumheizung sind grundsätzlich Radiatoren ausgeführt, wobei diese zum Teil ungünstig platziert sind.
Die Sanitärausstattung umfasst in der Dusche eine Dusche sowie einen Waschtisch und im WC ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten, die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch, wobei die Funktionsfähigkeit des Warmwasserboilers nicht überprüft werden konnte.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann als dem Baualter entsprechend bezeichnet werden, im Wohnungsinneren wurden augenscheinlich Modernisierungs- bzw. Erneuerungsarbeiten durchgeführt, wobei sich an den Oberflächen teilweise Gebrauchsspuren zeigen und gewisse Pflege- bzw. Instandhaltungsrückstände bestehen.
Der vorhandenen Kücheneinrichtung kann ein Zeitwert von € 2.500,- unterstellt werden, wobei die Funktionsfähigkeit der Küchengeräte nicht überprüft wurde.
An Außenanlagen sind auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft einzelne PKW-Abstellplätze vorhanden.
Anlässlich der Befundaufnahme wurden dem Sachverständigen keinerlei Mietverhältnisse bekanntgegeben, weshalb für die Bewertung von einer Bestandsfreiheit ausgegangen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Objektdaten:
Darlehen € 66,20
Zuschuss - € 17,77
Betriebskosten € 122,11
Verwaltungskosten € 27,64
Rücklage € 71,40
Umsatzsteuer € 14,98
Gesamt € 284,56
Gemäß Mitteilung der Hausverwaltung (siehe Beilagen) weist die Instandhaltungsrücklage per 20.11.2023 einen Stand von € 81.901,00 auf und soll im Winter die malermäßige Sanierung der allgemeinen Kellergänge durchgeführt werden, weiters besteht hinsichtlich der gegenständlichen Wohnung ein restlich aushaftendes Sanierungsdarlehen im Betrag von € 7.850,55 per 30.11.2023, welches mit der monatlichen Wohnkostenvorschreibung zurückbezahlt wird; dieses Darlehen ist ohne Anrechnung auf den ermittelten Verkehrswert zu übernehmen!
Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft samt Zubehör: € 173.500,-
Wert des Zubehörs: € 2.500,-
Geringstes Gebot: € 86.750,-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 17.350,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 8 a 16273/1970 6410/1978 DIENSTBARKEIT Errichtung und Betrieb einer Umspannstation auf Gst .1850 gem Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1966-02-15 für EZ 256 KG VI Jakomini
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Geringstes Gebot: Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1850 im Ausmaß von 672 m², davon 383 m² Bauf.(10) und 289 m² Bauf.(20), hievon 53/1885-Anteile B-LNR 88 mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 31 in 8053 Graz, Grottenhofstraße 90/8/31
Im C-Blatt ist eine Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation zu Gunsten der Grazer Stadtwerke einverleibt und wirkt sich diese Dienstbarkeit – als bei derartigen Wohnanlagen durchaus nicht unüblich – nicht auf den Wert des Bewertungsobjektes aus. Darüber hinaus sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit.
Die Bewertungsliegenschaft liegt im XV. Grazer Stadtbezirk Wetzelsdorf unmittelbar im Bereich der Kreuzung der Straßganger Straße mit der Grottenhofstraße. Die Verkehrslage ist als gut zu bezeichnen, die Wohnlage als durchschnittlich.
Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. .1850 ist rechtecksförmig und eben, es wird im Westen vom Gehsteig der Straßganger Straße und im Süden vom Gehsteig der Grottenhofstraße begrenzt, das Grundstück ist mit dem massiv errichteten Mehrfamilienwohnhaus Grottenhofstraße 90, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und 9 Obergeschossen, bebaut und schließt nördlich unmittelbar der gleichartige Nachbarbestand Grottenhofstraße 92 an.
Das Wohnhaus Grottenhofstraße 90 umfasst – ebenso wie das Wohnhaus Grottenhofstraße 92 – Geschäftslokale im Erdgeschoss sowie 36 Wohnungen in den Obergeschossen, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Wohnhauses mit der ON 90, der Zugang zum Stiegenhaus erfolgt über einen Hauseingang an der Ostseite des Gebäudes, die Erschließung der einzelnen Geschosse erfolgt über ein gebäudemittig eingebautes Stiegenhaus mit zweiläufigen Stiegenanlagen sowie über einen Personenaufzug, die stockwerksweise Erschließung der Wohnungen erfolgt über direkten Zugang durch das Stiegenhaus.
Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind in der Umgebung des Bewertungsobjektes in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden.
Östlich im Anschluss an das Grundstück Nr. .1850 der Liegenschaft EZ 1823 befinden sich die Grundstücke Nr. .1851 und .1854 der Liegenschaft EZ 1750 derselben KG. Bei diesen Grundstücken handelt es sich um Grünflächen und Verkehrsflächen (Zufahrtsstraßen, PKW-Abstellflächen), welche im ideellen Miteigentum der Wohnungseigentümer der „Josef-Krainer-Siedlung“ stehen und für die Zufahrt sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind. Der Miteigentumsanteil an diesen Grundstücken der Liegenschaft EZ 1750 (in der Regel 1/266) wird vielfach bei Wohnungsverkäufen mitveräußert, in zahlreichen Fällen wird auch übersehen, diesen Miteigentumsanteil mit zu übertragen. So ist auch gegenständlich nur das Wohnungseigentumsobjekt verfahrens- und bewertungsgegenständlich, nicht jedoch ein Miteigentumsanteil an der Liegenschaft EZ 1750.
Es wird für die Bewertung (ungesichert) angenommen, dass erforderlichenfalls ein solcher Miteigentumsanteil um einen üblichen Preis (Anerkennungspreis) erworben werden kann (= Risiko eines Erstehers)!
Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend voll erschlossen und verfügt über Stromanschluss, Anschluss an die städtische Wasserversorgung und an das öffentliche Kanalnetz, die Müllabfuhr erfolgt über die Stadtgemeinde, weiters ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Graz vorhanden.
Die Bewertungsliegenschaft ist im aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Graz unter Berücksichtigung der Änderung 4.08.38.11 als „Kerngebiet“ mit Einkaufszentrenausnahme und einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen, wobei entlang der Straßganger Straße eine Ausweisung als „Verkehrsfläche“ gegeben ist, ostseitig des Gebäudes eine Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“.
Der Steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben.
Die Wohnhausanlage mit der Adresse Grottenhofstraße 90 wurde Anfang der 1960er-Jahre errichtet, die Benützungsbewilligung datiert vom 10.03.1964, sodass das Wohnhaus zum Bewertungszeitpunkt ein Baualter von über 60 Jahren aufweist.
Die Bauweise des Gebäudes entspricht weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des sozialen Wohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, als Geschossdecken sind Massivdecken ausgeführt. Augenscheinlich wurden in der Vergangenheit Modernisierungsmaßnahmen in Hinblick auf eine Wärmedämmung der Fassaden und eine Erneuerung der Fenster sowie auch Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Die vertikale Erschließung vom Kellergeschoss bis in das oberste Geschoss erfolgt über zweiläufige Stiegenanlagen mit Halbpodesten, weiters ist ein Personenaufzug vorhanden (Baujahr 1963, Umbau 2006).
Den einzelnen Wohnungen sind Loggien angeordnet, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 ist grundsätzlich zur Straßganger Straße hin orientiert, die Loggia ist zur Straßganger Straße hin ausgerichtet.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 31 liegt im 8. Obergeschoss des Hauses Grottenhofstraße 90 und besteht gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten aus: 2 Zimmern, Küche, Vorraum, Bad, WC, Abstellraum, Loggia, mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 73,57 m2, worin die Loggia mit einer Nutzfläche von 4,39 m2 enthalten ist; weiters ist dieser Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet, welches anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass die Nutzung der Räume insofern abgeändert wurde, als statt der Küche ein kleines Zimmer errichtet wurde und im Wohnzimmer eine Küchenzeile errichtet wurde.
Vorab ist festzustellen, dass die Ausstattung im Wohnungsinneren insgesamt als normal bis gut zu bezeichnen ist.
Die Fußböden weisen Laminat- bzw. Fliesenbeläge auf, die Wandoberflächen sind verputzt und gemalt bzw. sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt, die Deckenuntersichten sind teilweise abgehängt und mit integrierten Beleuchtungskörpern versehen bzw. gemalt.
Bei der Wohnungseingangstüre handelt es sich um eine brandhemmende Türe mit Schließmechanismus, innen bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind, zwischen dem Vorraum und der Wohnküche besteht eine Nurglasschiebetüre.
Die Belichtung der Räume erfolgt über neuere Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung und Lamellenjalousien außen, der Ausgang von der Wohnküche auf die Loggia ist mit einer Fenstertüre abgeschlossen, wobei die Verglasung einer Seitenlichte gesprungen ist.
Die Beheizung erfolgt über die Warmwasserzentralheizungsanlage des Wohnhauses (Fernwärme), zur Raumheizung sind grundsätzlich Radiatoren ausgeführt, wobei diese zum Teil ungünstig platziert sind.
Die Sanitärausstattung umfasst in der Dusche eine Dusche sowie einen Waschtisch und im WC ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten, die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch, wobei die Funktionsfähigkeit des Warmwasserboilers nicht überprüft werden konnte.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann als dem Baualter entsprechend bezeichnet werden, im Wohnungsinneren wurden augenscheinlich Modernisierungs- bzw. Erneuerungsarbeiten durchgeführt, wobei sich an den Oberflächen teilweise Gebrauchsspuren zeigen und gewisse Pflege- bzw. Instandhaltungsrückstände bestehen.
Der vorhandenen Kücheneinrichtung kann ein Zeitwert von € 2.500,- unterstellt werden, wobei die Funktionsfähigkeit der Küchengeräte nicht überprüft wurde.
An Außenanlagen sind auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft einzelne PKW-Abstellplätze vorhanden.
Anlässlich der Befundaufnahme wurden dem Sachverständigen keinerlei Mietverhältnisse bekanntgegeben, weshalb für die Bewertung von einer Bestandsfreiheit ausgegangen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Objektdaten:
Darlehen € 66,20
Zuschuss - € 17,77
Betriebskosten € 122,11
Verwaltungskosten € 27,64
Rücklage € 71,40
Umsatzsteuer € 14,98
Gesamt € 284,56
Gemäß Mitteilung der Hausverwaltung (siehe Beilagen) weist die Instandhaltungsrücklage per 20.11.2023 einen Stand von € 81.901,00 auf und soll im Winter die malermäßige Sanierung der allgemeinen Kellergänge durchgeführt werden, weiters besteht hinsichtlich der gegenständlichen Wohnung ein restlich aushaftendes Sanierungsdarlehen im Betrag von € 7.850,55 per 30.11.2023, welches mit der monatlichen Wohnkostenvorschreibung zurückbezahlt wird; dieses Darlehen ist ohne Anrechnung auf den ermittelten Verkehrswert zu übernehmen!
Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft samt Zubehör: € 173.500,-
Wert des Zubehörs: € 2.500,-
Geringstes Gebot: € 86.750,-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 17.350,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 8 a 16273/1970 6410/1978 DIENSTBARKEIT Errichtung und Betrieb einer Umspannstation auf Gst .1850 gem Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1966-02-15 für EZ 256 KG VI Jakomini
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
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