Verschiebung - Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten
5 E 8/23b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20.03.2024
am 16.05.2024 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Eferding, Saal Nr. 1.05/1. Stock
05760121 47270
Anton Glas Straße 22, 4070 Eferding
Mittwoch, den 08.05.2024 um 08:00 Uhr
am 08.04.2024 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Eferding, Saal Nr. 1.05/1. Stock
45014 Hinzenbach
598
68/8
1 und 2
Anton-Glas-Strasse 22
4070 Hinzenbach
Zweifamilienhaus
Das Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage wurde 1996 in Massivbauweise in der Wohnsiedlung Wagrein neu errichtet. Abweichend zum Einreichplan wurde ein Swimmingpool im Norden mit Überdachung an der Grundgrenze errichtet. Ein Nebengebäude mit Flachdach in einer Holzkonstruktion wurde an das Wohnhaus im Norden angebaut. Ein Wintergarten in einer Alukonstruktion wurde westlich an das Wohnhaus bis zur Grundgrenze gebaut. Das Wohnhaus ist zur Gänze unterkellert mit einem großzügigen Wellnessbereich und Partyraum im KG. Die Wohneinheit 1 im EG hat ca. 139,35 m². Die Wohneinheit 2 im DG ca. 124,20 m². Das Wohnhaus befindet sich in einem sehr guten baulichen Zustand. Die Begründung von Wohnungseigentum ist möglich.
846 m²
263,55 m²
691.000,00 EUR
nicht festgestellt
69.100,00 EUR
345.500,00 EUR
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Bekannt gemacht am 4.3.2024
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Anton Glas Straße 22, 4070 Eferding, Dienstag, den 02.04.2024 um 08:00 Uhr
Bekannt gemacht am 20.3.2024
Verschiebung
Verschiebung von 08.04.2024 um 14:00 Uhr auf 16.05.2024 um 14:00 Uhr.
"Ort und Zeit der Besichtigung" von Anton Glas Straße 22, 4070 Eferding, Dienstag, den 02.04.2024 um 08:00 Uhr auf Anton Glas Straße 22, 4070 Eferding, Mittwoch, den 08.05.2024 um 08:00 Uhr geändert.