Versteigerung - Einfamilienhaus Sattledt
12 E 2265/23y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.05.2024
am 29.05.2024 um 12:30 Uhr
Bezirksgericht Wels, Saal Nr. 12
0576012142732
Dienstag, 28.05.2024 um 10:00 Uhr, M. Burgstallerweg 2, 4642 Sattledt
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 20. - 23.05.2024, 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42732 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
51228 Sattledt I
544
1412/11
3
Matthias-Burgstaller-Weg 2
4642 Sattledt
Einfamilienhaus
Das Wohnhaus (EG, ca. 133 m2), unterkellert, inkl. Garage, wurde im Jahr 1972 baubewilligt.
Esszimmer, Wohnzimmer sowie Schlafzimmer sind Süd-West ausgerichtet.
Zusätzlich wird auch das DG als Wohnraum genutzt (ca. 130 m2).
Details siehe Langgutachten!
1.048 m²
133,00 m²
371.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im errechneten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
37.100,00 EUR
185.500,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. C-lNr. 6 a Wohnungsrecht für Anna Wolf
2. C-lNr. 7 a Belastung- und Veräußerungsverbot für Anna Wolf
HINWEIS: Frau Anna Wolf ist, lt. Angabe des Verpflichteten, im Jahr 2005 verstorben.
5. Es wurde kein Energieausweis vorgelegt. Auf die im Sachverständigengutachten angeführten Warnungen der Sachverständigen wird hingewiesen.
Langgutachten (pdf) (5091 KB)
Katasterplan (pdf) (920 KB)
Baubewilligung (pdf) (3232 KB)
Benützungsbewilligung (pdf) (649 KB)
Fotobeilage (pdf) (8976 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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