zur Navigation
Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 46/22i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

26.04.2024

Versteigerungstermin:

am 17.06.2024 um 11:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mödling, Saal 1/Erdgeschoß

Besichtigungszeit:

6.6.2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(Die verpflichtete Partei muss zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft für Interessenten offen halten, widrigenfalls über Antrag einer Partei oder eines Interessenten unter gleichzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses von EUR 300,00 ein weiterer Termin mit Schlosser unter Beteiligung des Gerichtes anberaumt werden kann.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das Schätzgutachten und allenfalls auch in die Versteigerungsbedingungen können Sie Einsicht nehmen: täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Mödling, Einlaufstelle, Zimmer 1, EG! Gegen Kostenersatz können Ablichtungen angefertigt werden.

Sonstiges:

An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der Ediktsdatei im Anhang des Ediktes enthaltenen Aufforderungen.


Grundbuch:

16115 Kaltenleutgeben

EZ:

990

Grundstücksnr.:

173/66

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Hauptstraße 236

PLZ/Ort:

2391 Kaltenleutgeben


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein Bestandsobjekt in offener Bauweise, das ursprünglich um 1980 errichtet wurde. Das Objekt befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Hinsichtlich einer detaillierten Zustandsdokumentation der einzelnen Räume wird auf das Gutachten des Herrn SV BM Ing. Werner Bayer vom 19.06.2023 verwiesen.

Grundstücksgröße:

2.153 m²

Objektgröße:

475,56 m²


Schätzwert:

1.146.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

114.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.000.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: öffentlich rechtliche Lasten.
Das geringste Gebot wurde auf Antrag der betreibenden Partei festgelegt.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
(Es können nur Sparurkunden erlegt werden [§ 179 EO]).
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Foto(s):

Foto (979 KB) Foto (1340 KB) Foto (800 KB) Foto (329 KB) Foto (802 KB) Foto (319 KB) Foto (512 KB) Foto (497 KB) Foto (1091 KB) Foto (752 KB) Foto (1063 KB) Foto (446 KB)

Ausdruck vom: 20.05.2024 08:46:43 MESZ