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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Mattersburg (301)

Aktenzeichen:

3 E 3000/23z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

24.05.2024

Versteigerungstermin:

am 12.06.2024 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mattersburg, Verhandlungssaal, Zimmer 3

Telefonkontakt:

02626/62715

Besichtigungszeit:

7.6.2024 in der Zeit zwischen 14.00 und 17.00 Uhr

Sonstiges:

Im Protokoll vom 1.2.2024 , 3E 3000/23z-6 , wurde nachstehendes festgehalten.
Das Meistbot wird jeweils zur Hälfte den betreibenden Parteien zufließen, wobei die noch offenen Forderungen ausschließlich von Seite der betreibenden Partei Gülay Yolcu zu begleichen sind.
Durch diese Vorgangsweise ist sichergestellt, dass der Ersteher der zu versteigernden Liegenschaft diese im Ergebnis geldlastenfrei erwirbt.
Im Zuge der nach der Versteigerung folgenden Tagsatzung wird über heutigen Antrag und mit bereits heute erteilter Zustimmung der betreibenden Parteien von Seite des Exekutionsgerichtes die Anweisung gegenüber jener Bank, bei welcher das Meistbot erliegt, erfolgen , aus dem Meistboot die bestehenden Geldschulden zu decken.
Nach Ausstellung der Löschungserklärungen werden diese von Seite des Zweitbetreibendenvertreters an den Ensteher ausgefolgt werden.
In Hinblick auf die Sicherheit des Erstehers der Liegenschaft erklären die beiden Betreibendenvertreter, dass deren heute erteilte Zustimmung zu dieser Vorgangsweise unwiderrulich ist.
Der Besichtigungstermin ist am 7.6.2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr .


Grundbuch:

30109 Mattersburg

EZ:

2301

Grundstücksnr.:

6386/2 und 6386/3

BLNr:

2,3

Liegenschaftsadresse:

Hirtengasse 63

PLZ/Ort:

7210 Mattersburg


Kategorie(n):

Zweifamilienhaus

Beschreibung (WE):

LAGE:
Die Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden liegen am nordöstlichen Stadtrand von Mattersburg, unweit von Mattersburger Bahnhof-Nord entfernt und ist die Liegenschaft mit den Grundstücken, nachdem es sich um eine Eckparzelle handelt, zweiseitig erreichbar, einerseits von der Südseite über die Hirtengasse, andererseits von der Ostseite über den Josef Meidl-Weg. Die Lage der Grundstücke ist nach Süden hin geneigt, die Figuration zusammenhängend rechteckig, schmal und langgestreckt.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen (Bahn und Bus), Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreu-ungseinrichtungen, Schulen, Banken, etc. befinden sich in näherer Umgebung und sind auch noch zu Fuß erreichbar.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG:
WOHNGEBÄUDE 1:
Das zur Südseite hin bestehende Wohngebäude besitzt eine Teilunterkellerung, ist jedoch ansonsten überwiegend eingeschossig und in Massivbauweise ausgeführt mit ungleichmäßigen Grundriss. Ein genaues Baujahr über die Herstellung der Grundsubstanz ist nicht bekannt. Lt. den vorliegenden Unterlagen der Gemeinde kam es im Jahr 1938 zu einem Wohnhauszubau. In der Folge dürfte das Gebäude immer wieder restauriert und instandgesetzt worden sein. Zu den letzten Sanierungsmaßnahmen kam es, lt. Angabe, vor rund sechs Jahren.
An Räumlichkeiten sind in diesem Wohnhaus 1 vorhanden allgemeiner Eingang, zwei Zimmer, Wohnzimmer, Gang, Vorraum, Küche, Speis, Bad, WC, ein wertloser Flugdachanbau sowie befindet sich im Kellergeschoss ein Kellerraum.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt von der Hirtengasse aus über betonierte Vorlegstufen, von welchen man in weiterer Folge über einen allgemeinen Eingang in den Innenhof gelangt, von wo aus der Zugang zum Haus besteht. Das Kellergeschoss ist vom gartenseitig angebauten und wertlosen Flugdach über Betonabgangsstufen erreichbar. Eine direkte Verbindung mit dem Erdgeschoss besteht nicht.
NEBENGEBÄUDE:
Zwischen dem Wohnhaus 1 und dem Wohnhaus 2 befindet sich ein Nebengebäude, welches eingeschossig und massiv errichtet ist mit einem bereits desolaten Dach, einer desolaten Ziegeleindeckung und großteils abfallenden Verputz. Aufgrund des allgemein schlechten Gesamtzustandes wird von einer detaillierten Beschreibung und Bewertung Abstand genommen und das Gebäude ausschließlich fotografisch festgehalten. Ein Marktwert – Verkehrswert – ist nicht erzielbar.
WOHNGEBÄUDE 2:
Zur Nordseite auf der Liegenschaft vorhanden ein zweites Wohngebäude. Auch hier ist ein genaues Baujahr über die Herstellung der Grundsubstanz nicht bekannt. Es besitzt zur Südseite hin eine teilweise Unterkellerung, ist jedoch ansonsten überwiegend eingeschossig ausgeführt mit etwa L-förmiger Figuration.
An Räumlichkeiten sind in diesem Gebäude vorhanden Vorraum, drei Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum und WC.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt gleichartig wie beim Wohnhaus 1 bzw. von der Hofseite. Eine direkte Verbindung von Keller- und Erdgeschoss besteht nicht und gelangt man zu diesem Keller von der Südseite über Betonabgangsstufen. Im allgemeinen Eingangsbereich zum Wohnhaus befinden sich Betonvorlegstufen.
AUSSENANLAGEN:
Der Innenhofbereich beim Wohnhaus 1 ist betoniert und rissig mit einem Kanalschacht und einer betonierten Regenablaufrinne. Diese betonierte Fläche erstreckt sich bis zum Wohnhaus 2 mit einem kleinen integrierten Gemüsebeet. Die Einfriedungswand zur Straßenseite ist massiv ausgeführt, teilweise verputzt, teilweise unverputzt mit teilweise Ziegelabdeckung.
Die Zugangsbereiche beim Wohnhaus 2 sind ebenfalls betoniert und bestehen Aus-gleichsstufen sowie einfache Holztüren. Beim Wohnhaus 2 zur Rückseite hin vorhanden ein massiver Torbogen mit einer Metalltür, welche zum rückseitigen Garten führt. Der Bereich besitzt Waschbetonplattenbelag, beim Garten handelt es sich um eine Art Gemüsegarten mit einfacher Einfriedung zur Straßenseite bzw. Mascheneinfriedung zur Nachbarseite und einer massiven Einfriedung rückseitig. Die auf diesem Grundstücksbereich befindliche Holzhütte besitzt keinen Wert. Von der Straße ist ein Zugang möglich über ein einfaches Gartentürl.

Grundstücksgröße:

717 m²

Objektgröße:

206,47 m²


Schätzwert:

228.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

14.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

145.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1/2 Anteil der Liegenschaft € 99.180,--
ES WIRD AUF DEN AKT
3 E 2468/21 m des BG. Mattersburg
VERWIESEN.


Foto(s):

Gesamtaufnahme Wohngebäude 1 (92 KB) Gesamtaufnahme Wohngebäude 1 (98 KB) Wohngebäude 1 - Zimmer (71 KB) Wohngebäude 1 - Wohnzimmer (73 KB) Wohngebäude 1 - Küche (66 KB) Wohngebäude 1 - Bad (79 KB) Nebengebäude - wertlos (117 KB) Gesamtaufnahme Wohngebäude 2 (102 KB) Wohngebäude 2 - Kellerraum (91 KB) Wohngebäude 2 - Zimmer (77 KB) Wohngebäude 2 - Küche (72 KB) Wohngebäude 2 - Bad (80 KB)


Bekannt gemacht am 3.5.2024

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Im Protokoll vom 1.2.2024 , 3E 3000/23z-6 , wurde nachstehendes festgehalten. , Das Meistbot wird jeweils zur Hälfte den betreibenden Parteien zufließen, wobei die noch offenen Forderungen ausschließlich von Seite der verpflichteten Partei Gülay Yolcu zu begleichen sind. , Durch diese Vorgangsweise ist sichergestellt, dass der Ersteher der zu versteigernden Liegenschaft diese im Ergebnis geldlastenfrei erwirbt. , Im Zuge der nach der Versteigerung folgenden Tagsatzung wird über heutigen Antrag und mit bereits heute erteilter Zustimmung der betreibenden Parteien von Seite des Exekutionsgerichtes die Anweisung gegenüber jener Bank, bei welcher das Meistbot erliegt, erfolgen , aus dem Meistboot die bestehenden Geldschulden zu decken., Nach Ausstellung der Löschungserklärungen werden diese von Seite des Zweitbetreibendenvertreters an den Ensteher ausgefolgt werden. , In Hinblick auf die Sicherheit des Erstehers der Liegenschaft erklären die beiden Betreibendenvertreter, dass deren heute erteilte Zustimmung zu dieser Vorgangsweise unwiderrulich ist. , Der Besichtigungstermin ist am 7.4.2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr . auf Im Protokoll vom 1.2.2024 , 3E 3000/23z-6 , wurde nachstehendes festgehalten. , Das Meistbot wird jeweils zur Hälfte den betreibenden Parteien zufließen, wobei die noch offenen Forderungen ausschließlich von Seite der betreibenden Partei Gülay Yolcu zu begleichen sind. , Durch diese Vorgangsweise ist sichergestellt, dass der Ersteher der zu versteigernden Liegenschaft diese im Ergebnis geldlastenfrei erwirbt. , Im Zuge der nach der Versteigerung folgenden Tagsatzung wird über heutigen Antrag und mit bereits heute erteilter Zustimmung der betreibenden Parteien von Seite des Exekutionsgerichtes die Anweisung gegenüber jener Bank, bei welcher das Meistbot erliegt, erfolgen , aus dem Meistboot die bestehenden Geldschulden zu decken., Nach Ausstellung der Löschungserklärungen werden diese von Seite des Zweitbetreibendenvertreters an den Ensteher ausgefolgt werden. , In Hinblick auf die Sicherheit des Erstehers der Liegenschaft erklären die beiden Betreibendenvertreter, dass deren heute erteilte Zustimmung zu dieser Vorgangsweise unwiderrulich ist. , Der Besichtigungstermin ist am 7.4.2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr . geändert.


Bekannt gemacht am 24.5.2024

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Im Protokoll vom 1.2.2024 , 3E 3000/23z-6 , wurde nachstehendes festgehalten. , Das Meistbot wird jeweils zur Hälfte den betreibenden Parteien zufließen, wobei die noch offenen Forderungen ausschließlich von Seite der betreibenden Partei Gülay Yolcu zu begleichen sind. , Durch diese Vorgangsweise ist sichergestellt, dass der Ersteher der zu versteigernden Liegenschaft diese im Ergebnis geldlastenfrei erwirbt. , Im Zuge der nach der Versteigerung folgenden Tagsatzung wird über heutigen Antrag und mit bereits heute erteilter Zustimmung der betreibenden Parteien von Seite des Exekutionsgerichtes die Anweisung gegenüber jener Bank, bei welcher das Meistbot erliegt, erfolgen , aus dem Meistboot die bestehenden Geldschulden zu decken., Nach Ausstellung der Löschungserklärungen werden diese von Seite des Zweitbetreibendenvertreters an den Ensteher ausgefolgt werden. , In Hinblick auf die Sicherheit des Erstehers der Liegenschaft erklären die beiden Betreibendenvertreter, dass deren heute erteilte Zustimmung zu dieser Vorgangsweise unwiderrulich ist. , Der Besichtigungstermin ist am 7.4.2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr . auf Im Protokoll vom 1.2.2024 , 3E 3000/23z-6 , wurde nachstehendes festgehalten. , Das Meistbot wird jeweils zur Hälfte den betreibenden Parteien zufließen, wobei die noch offenen Forderungen ausschließlich von Seite der betreibenden Partei Gülay Yolcu zu begleichen sind. , Durch diese Vorgangsweise ist sichergestellt, dass der Ersteher der zu versteigernden Liegenschaft diese im Ergebnis geldlastenfrei erwirbt. , Im Zuge der nach der Versteigerung folgenden Tagsatzung wird über heutigen Antrag und mit bereits heute erteilter Zustimmung der betreibenden Parteien von Seite des Exekutionsgerichtes die Anweisung gegenüber jener Bank, bei welcher das Meistbot erliegt, erfolgen , aus dem Meistboot die bestehenden Geldschulden zu decken., Nach Ausstellung der Löschungserklärungen werden diese von Seite des Zweitbetreibendenvertreters an den Ensteher ausgefolgt werden. , In Hinblick auf die Sicherheit des Erstehers der Liegenschaft erklären die beiden Betreibendenvertreter, dass deren heute erteilte Zustimmung zu dieser Vorgangsweise unwiderrulich ist. , Der Besichtigungstermin ist am 7.6.2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr . geändert.


Ausdruck vom: 02.06.2024 15:57:25 MESZ